AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

fh mailservice GmbH – Limacher Str. 1 – 84152 Mengkofen

I. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch nachfolgender Geschäfte mit dem Kunden; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern werden von uns – auch ohne schriftlichen Widerspruch – nicht anerkannt.

II. Adressen
1) Gegenstand unserer Leistungen hier sind die Erfassung, Bereithaltung, Vermittlung und Verarbeitung von Informationen aus eigenen und fremden Datenbanken, insbesondere von Adressdaten, sowie deren Überlassung auf Datenträger und Online.

2) Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdateien kann wegen der Fluktuation innerhalb einzelner Adress- und Branchengruppen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Adressen und sonstigen Anschriftsmerkmale zum Zeitpunkt der Überlassung postalisch richtig und zu einer Branchen- oder Zielgruppe vollständig in den Dateien enthalten sind. Da wir die Anschriften aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben der Adressaten aus Befragungsaktion zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde, weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind.

3) Sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die Zahl der Datensätze geliefert und berechnet, welche zum Zeitpunkt der Lieferung in der Datenbank mit den Selektionsmerkmalen des erteilten Auftrags enthalten sind.

4) Werden bei den Adressen Faxnummern oder Email-Adressen mitgeliefert und diese vom Kunden oder von uns mit Informationsmaterial bedient, so gelten für diese Dienstleistungen zusätzliche, themaspezifische Geschäftsbedingungen.

III. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)
1) Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbesendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise. Unsere Verantwortung endet mit der Übergabe der Sendungen an die Deutsche Post oder einen anderen Postdienstleister oder Spediteur.

2) Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung mit der Portopauschale verrechnet.

IV. Lieferungen
1. Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer exakten Mengen- noch Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich.

2. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

3. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.

4. Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restmengenmeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge weisen wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restmengen-meldung besonders hin. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferter Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

5. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

V. Herstellung von Werbemitteln
1. Bei der Herstellung von Werbemitteln können die handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen haftet der Kunde dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

2. Im Übrigen sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Anlieferung bei uns zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Können wir aufgrund von Terminverzögerungen, die der Kunde verschuldet hat, wegen der Eilbedürftigkeit keine Qualitätskontrollen bei uns mehr durchführen, haften wir nicht.

3. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

4. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

VI. Verarbeitung
1) Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähre Liefertermine. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

2) Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Zahlungsbedingungen
1) Unsere Rechnungen sind sofort rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer nach Erhalt zur Zahlung fällig.

2) Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung ein Unvermögen zur Vertragserfüllung hätten annehmen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

3) Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VIII. Gewährleistung und Haftung
1) Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage nach Auslieferung angezeigt werden. Ist der Kunde Vollkaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel spätestens zehn Tage nach Erhalt, im Fall versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz von gelieferten Adressen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Erhalt.

2) Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Besteller kann sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist, oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

3) Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu rechnen war. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.

IX. Urheberrechte, Datenmissbrauch
1) An den von uns überlassenen Adressdaten besteht Urheberrechtsgesetz gemäß §§ 4, 87a ff Urheberrechtsgesetz; sie dürfen nur in dem mit uns vereinbarten Umfang genutzt werden. Auf die Strafvorschriften des Urheberrechts für den Fall der Zuwiderhandlung wird ausdrücklich hingewiesen.

2) Soweit wir mit dem Besteller keine abweichende Vereinbarung über Mehrfachverwendung, Kauf- oder Adressenleasing getroffen haben, sind alle von uns gelieferten oder vom Kunden durch Download bezogenen Adressen, auch soweit sie durch uns als Adressvermittler von dritter Seite beschafft wurden, nur zur Eigennutzung im Rahmen einer einmaligen Direktwerbeaktion des Bestellers unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bestimmt. Soweit ein Nutzer die Adressen zur Erfüllung eins Auftrags für einen Dritten auf seinen Rechner abruft (Agenturen), dürfen die Adressdaten ausschließlich diesem Auftraggeber zur einmaligen Nutzung überlassen werden und müssen nach Abschluss der Datenübertragung auf dem Rechner des abrufenden Nutzers gelöscht werden. Weitere Vervielfältigungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich gestattet. Der Einsatz für Verbundwerbung ist nicht erlaubt.

3) Für jede vom Kunden zu vertretende Adressenverwendung unter Verstoß gegen das Mehrfachverwendungsverbot hat der Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des 10fachen Preises jenes Adressenauftrages zu bezahlen, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Einhaltung der vorgenannten Nutzungsbeschränkungen wird durch Einfügung von Kontrolladressen überwacht, welche jeweils für eine Adresslieferung individuell generiert werden. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer mehrfach eingesetzten Kontrolladresse. Anschriften von Personen, die auf Werbung des Besteller reagieren oder welche Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Kunden keiner Beschränkung, es sei denn, es handelt sich um Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder gleichzusetzenden Veranstaltungen.

X. Mittlertätigkeiten
Ergänzend gelten hier die AGBs unserer Partner.

XI. Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht EKG findet keine Anwendung.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Landshut. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gilt für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und uns Landshut als vereinbarter Gerichtsstand.

Stand: 01.01.2022

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